Du wärst auch gerne zum freestyle.ch nach Zürich gefahren weisst aber nicht ob das gegen dich verhängte Einreiseverbot in die Schweiz noch sein Gültigkeit hat?
Das Schweizer Bundesamt kann Einreiseverbote gegenüber Ausländerinnen und Ausländern verfügen, welche:
- gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen haben oder diese gefährden
- Sozialhilfekosten verursacht haben
- ausgeschafft worden sind
- in Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft (Art. 75–78) genommen werden mussten
Das Einreiseverbot wird befristet oder in schwerwiegenden Fällen unbefristet verfügt. Die verfügende Behörde kann das Einreiseverbot vorübergehend aufheben, wenn wichtige Gründe es rechtfertigen.
In unseren Augen ist ein wichtiger Grund der Besuch des freestyle.ch auf der Landiswiese in Zürich. Falls die Schweizer Behörden das nicht so sehen oder Du einfach keinen Bock auf den Reisehickhack hast, hock Dich doch einfach vor Deinen Rechner und verfolge den
freestyle.ch livestream auf superflavor.de








